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LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Stand: 08/2009
I. Allgemeines
1. Geltungsbereich:
Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge. Sie gelten bei laufenden Geschäftsbeziehungen mit Kaufleuten auch für künftige Verträge, gleich in welcher Form diese zustande kommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anerkennung, auch wenn diese uns zugesandt werden und wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
2. Angebot:
Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Maße, Gewichte, Abbildungen und grafische Darstellungen in Katalogen, Prospekten, Preislisten und sonstigen Drucksachen sowie in Sonderangeboten sind annähernd. Abweichungen sind zulässig, soweit sie nicht den handelsüblichen Umfang überschreiten. Kleine Abweichungen in Format, Farbe, Material und Ausführung usw. sind manchmal unvermeidbar. Offenkundige Rechenfehler oder Irrtümer in der Preisangabe bzw. Warenbezeichnung dürfen wir nachträglich richtig stellen.
3. Gewerbliche Schutzrechte, Werkzeuge, Geheimhaltung:
Für von uns bereitgestellte Formen, Muster, Abbildungen, technische Unterlagen, Kostenvoranschläge oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Der Kunde darf sie nur in der vereinbarten Weise nutzen. Die Vertragsgegenstände darf er ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht selbst produzieren oder produzieren lassen. Sofern wir Erzeugnisse nach vom Kunden überlassenen Zeichnungen, Modellen und Mustern liefern, haftet er uns dafür, dass durch ihre Herstellung und Lieferung gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden, und ersetzt uns alle aus solchen Rechtsverletzungen resultierenden Schäden. Sämtliches nicht offenkundiges Wissen aus der Geschäftsverbindung mit unserem Unternehmen hat der Kunde Dritten gegenüber geheim zu halten.
4. Datenschutz:
Die notwendigen Daten der Geschäftsverbindung werden, soweit dies im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist, in unserer EDV gespeichert.
5. Lieferungen ins Ausland:
Für erklärungsbedürftige Artikel legen wir Bedienungsanleitungen in deutscher, meistens auch in englischer und teilweise in anderen Sprachen bei. Weiterverkäufer außerhalb der deutschsprachigen Länder müssen für den Vertrieb erklärungsbedürftiger Produkte selbständig eine Bedienungsanleitung in der gültigen Landessprache beilegen, falls diese von uns nicht mitgeliefert wird! Unsere Produkte werden in Deutschland in Verkehr gebracht und nach deutschen Vorschriften hergestellt. Falls Sie Produkte mit hiervon abweichenden, länderspezifischen Vorschriften benötigen, teilen Sie uns dies bitte vor Auftragserteilung mit.
II. Auftragsannahme
1. Vertragsabschluss:
Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsannahme mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail zustande. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung. Ist der Auftragserteilung unser Angebot vorausgegangen, so kommt der Vertrag durch Erteilung des Auftrages zustande, ohne dass es unsererseits einer nochmaligen schriftlichen Auftragsbestätigung bedarf.
2. Preise:
Sämtliche Preise verstehen sich in lt. Vertrag ausgewiesener Währung, freibleibend ab unserem Lager oder Werkslager, ohne Verpackung und Versicherung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir sind berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Lieferungen, die erst vier Monate oder später nach Vertragsabschluss durchgeführt werden sollen.
3. Sonderanfertigungen:
Bei Sonderanfertigungen können Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % nicht beanstandet werden. Eine Rücknahme der Ware ist ausgeschlossen.
III. Lieferung - Lieferzeit - Warenannahme
1. Lieferung:
Die Lieferungen erfolgen innerhalb Deutschlands unfrei, bei Export gemäß Incoterms in der jeweils neuesten Fassung ex works. Sofern nichts anderes vereinbart ist, übernehmen wir die Organisation/Abwicklung des Transportes. Die anfallenden Kosten für Transport, Transportversicherung und Verpackung werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Die Gefahr geht mit der Verladung oder - wenn Abholung vereinbart wurde - mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Wir haften weder für Verlust noch für Beschädigung auf dem Transportweg, unabhängig davon, wer im Einzelfall die Transportkosten bezahlt. Versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt, diese auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen. Dies gilt auch, falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich ist oder der Käufer aus eigenem Verschulden die Ware nicht rechtzeitig abnimmt.
2. Lieferfristen:
Wir bemühen uns, die vereinbarten Lieferfristen einzuhalten. Fixtermine bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Der Beginn einer von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Käufer verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Ein Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit der Lieferung steht dem Käufer erst nach Ende der Nachfrist zu. Dies gilt jedoch nur für noch nicht gelieferte Ware, es sei denn, für den Käufer besteht bei teilweiser Erfüllung des Vertrages nachweislich keine Verwendungsmöglichkeit mehr. Ersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzug oder -unmöglichkeit sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
Unvorhergesehene Ereignisse wie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Änderungen der Währungsverhältnisse, Krieg, Arbeitskämpfe und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unserer Lieferverpflichtung. Ereignisse dieser Art berechtigen uns auch, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
3. Versand:
Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.
4. Transportversicherung:
Wir versichern generell alle Sendungen gegen Verlust und Beschädigung während des Transportes und berechnen dafür eine Gebühr in Höhe von 1 % des Warenwertes. Auf Abschluss der Transportversicherung verzichten wir nur auf ausdrückliche Anweisung des Käufers.
5. Transportschäden:
Von außen erkennbare Schäden müssen vor Abnahme der Ware durch einen entsprechenden Vermerk des Transportunternehmens auf dem Zustellbeleg vermerkt und bestätigt werden. Ohne diese Bestätigung können keine Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Ferner sind wir als Absender der Sendung sofort zu benachrichtigen. Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden können später nicht mehr geltend gemacht werden. Die Warensendung ist vor der Annahmebestätigung auf Vollständigkeit der Paketstücke zu prüfen, Differenzen sind sich sofort vom Transportunternehmen quittieren zu lassen.
6. Annahmeverzug:
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, für den uns entstehenden Schaden Ersatz einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
IV. Gewährleistung und Mängelrüge
Weitergehende oder andere als die hier in Abschnitt IV geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
1. Gewährleistungsrechte:
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
2. Verjährung:
Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller.
3. Mängelansprüche:
Keine Mängelansprüche bestehen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeignetem Verwendungszweck oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
4. Nachbesserung/Ersatzware:
Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.
5. Regressansprüche:
Ansprüche des Bestellers wegen einer Erstattung von erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Regressansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit er mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Regressanspruches des Bestellers gegen uns gilt ferner Punkt IV.3 entsprechend.
6. Vertragsrücktritt/Minderung:
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
7. Gewährleistung:
Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Gewähr für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
V. Vertrags-Rücktritt und Rücksendung
Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Bei für uns kostenpflichtigen Warenrücksendungen ist die kostengünstigste Versandart zu wählen, insbesondere müssen die Frachtkosen in einem vernünftigen Verhältnis zum Warenwert stehen. Tritt ein Käufer unberechtigt vom Vertrag zurück, steht uns ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 15 % zu. Wir haben das Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Dem Käufer bleibt das Recht nachzuweisen, dass gar kein oder aber nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Sonderanfertigungen ist eine Rücknahme der Ware ausgeschlossen.
VI. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar in der lt. Rechnung ausgewiesenen Währung. Sofern im Angebot oder durch Aufdruck bei der Rechnung keine abweichende Vereinbarung über Zahlungsziel und Zahlungsweise getroffen wurde, sind unsere Rechnungen per Nachnahme mit 2 % Skonto zahlbar. Warenlieferungen gegen Rechnung sind innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto zu bezahlen. Bei Vorauszahlung und bei Bankeinzug sofort nach Rechnungserstellung gewähren wir 3 % Skonto. Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn wir über den Gegenwert unserer Forderung endgültig verfügen können. Skonto wird nur gewährt bei einem Warenwert von über 50,- €, wenn fällige Rechnungen nicht mehr offen stehen. Bei Überschreiten des Zahlungszieles berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat. Wechselspesen und fremde Spesen, insbesondere ausländische Bankspesen, sind vom Käufer zu tragen.
VII. Eigentumsvorbehalt1. Vorbehaltsware:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Käufer kann über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes verfügen. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware allein oder zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert, tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an uns ab. Soweit laufende Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer bestehen, gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung aus den vorangegangenen Geschäftsabschlüssen. Zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen.
2. Herausgabe:
Wir sind berechtigt, die Herausgabe von Vorbehaltsware zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nicht geltend machen und er erteilt schon heute den mit der Abholung beauftragten Personen die Erlaubnis zum Betreten des Geländes, auf dem sich die Vorbehaltsware befindet und erklärt auch, die Ware diene nicht zur Aufrechterhaltung seines Berufes oder Gewerbebetriebes.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Als Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt unser Firmensitz oder ein von uns zu bestimmender Ort. Bei Teilunwirksamkeit unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen behalten die übrigen Vertragsbedingungen ihre Gültigkeit.
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